Erste Hilfe Einrichtungen im Betrieb und Erst-Helfer im Betrieb sind oft ein sehr undankbares Thema.
Ganz oft wird es von einem Unternehmen erwartet, aber weder Zeit noch das Wissen über manche Möglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Einige Themen werden hier beschrieben.

Erst-Helfer im Betrieb:

Grundsätzlich sind alle notwendigen Aussagen auf den jeweiligen Internetseiten der Versicherer (BG) zu finden.
Im üblichen sind 10% der Belegschaft in Erster Hilfe zu schulen.
Wenn ein Betrieb über ehrenamtliche Helfer aus der Feuerwehr oder einer anderen Hilfsorganisation verfügt, können die Unterlagen zur Prüfung an den jeweiligen Versicherer eingereicht werden. Die Anzahl an akzeptierten Erst-Helfern kann dann von den notwendigen Erst-Helfern abgezogen werden.

Eine Erste Hilfe Ausbildung wird von den berufsgenossenschaftlichen Versicherungen (BG) bezahlt und die 10% sind lediglich ein üblicher Richtwert. Davon kann es abweichen bei: Schichtarbeit oder vielen kleinen Filialen, durch eine Gefährdungsbeurteilung oder wenn der Versicherer eine andere Aussage getroffen hat.

Erste Hilfe Ausbildungen müssen nach klaren Regeln abgehalten werden. Die Erste Hilfe Ausbildung wurde im April 2015 neu geregelt. Dabei sind einige Punkte ganz klar zu beachten. Die ausbildenden Stellen sind dazu angehalten den Ausbilder auf einem Wissensstand mit den notwendigen Unterlagen und Weiterbildungen auszustatten. Die eingesetzten Ausbilder sollten alle nach einem ähnlichen Ausbildungskonzept ausbilden und keine eigenen Ausbildungskonzepte verfolgen oder Aussagen treffen. Die Ausbildung wurde auf 9 Unterrichtseinheiten (45min) mit dazu gehörenden Pausen geregelt. Erste Hilfe Ausbildungen und Trainings sind gleich lang und sind immer mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen. Bei einem Erste Hilfe Training können Sonderthemen wie Verätzungen oder Sonnenstich ausgeweitet werden wenn, die Haupttehmen nicht vernachlässigt werden. Der Raum (min 50m² groß) und die dazu gehörenden Medien sind auch immer vorzuhalten: Tafel, Flip Chart, Beamer, Pinnwände. Welche Ausbildungsmethoden der Ausbilder dann verwendet ist dem Ausbilder überlassen.
Die Gruppen sind auf eine Größe von 20 Teilnehmern zu beschränken und in einem dazu geeigneten Raum auszubilden.
Abweichungen können nur durch die BG entschieden werden. Daher sollten Betriebe keine Pausenräume oder kleine Büros als geeigneten Räume ausweisen, wenn diese nicht sicher dazu ausreichen. Ein Fehlverhalten kann der ausbildenden Stelle und dem Kunden Probleme bereiten. Nutzen Sie dann lieber die Ausbildungsräume der beauftragten Organisation.

Erste Hilfe Ausstattung

Die Ausstattung wird üblicherweise durch die Sicherheitsfachkraft 1/2-jährlich bei den Betriebsbegehungen darauf hin kontrolliert ob die Verbandkasten vorhanden sind. Eine Kontrolle auf Menge und Verfall muss der Betrieb selbst durchfüheren oder in Auftrag geben. Dazu gibt es dann Gefärdungsbeurteilungen, welche weitere Punkte klarstellen. Die notwendigen medizinischen Einrichtungen werden anhand der Mitarbeiteranzahl festgelegt. Dazu kommen dann Sonderartikel wie eine Augenspülflasche, AED oder andere medizinische Produkte. In den nächsten Wochen wird ein Artikel mit Zahlen zum Thema Betriebliche-Erste-Hilfe-Einrichtung entstehen.